LogoAssistenzhunde e. V.


Assistenzhunde e.V. bietet Ihnen eine Prüfung für Ihren Selbst oder Fremd ausgebildeten Assistenzhund an.


 Unsere Fachprüferinnen stellen sich vor:


Eviundmatti Eviundmatti

Evangelia Sindl

Zugelassene Prüferin von Mensch-Hund-Gemeinschaften                
im Sinne § 21 Absatz 2 AHundV
durch das Ministerium  für Arbeit und Soziales

Hundeerzieherin & Verhaltensberaterin IHK
Bundesweit anerkannte Qualifizierung durch IHK Zertifikat

Sachverständige für Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden
Logo Mitglied BDSF 2

... möchten Sie mehr über mich erfahren?

Dagmar Tennhoff

Zugelassene Prüferin von Mensch-Hund-Gemeinschaften                 
im Sinne § 21 Absatz 2 AHundV
durch das Ministerium  für Arbeit und Soziales

Hundeerzieherin & Verhaltensberaterin IHK
Bundesweit anerkannte Qualifizierung durch IHK Zertifikat

Sachverständige für Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden

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Liebe Assistenzhundehalter und Halterinnen,


derzeit können keine Mensch Assistenzhund-Gemeinschaften geprüft werden.


Neue Übergangsregelung voraussichtlich ab Herbst 2026

Am 11. Februar 2026 wurde der Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und damit auch die Übergangslösungen zu den Assistenzhunden im Kabinett beschlossen.

Der Entwurf sieht vor, dass das Erfordernis einer Zulassung durch eine fachliche Stelle nach § 12i Satz 1 BGG für Ausbildungsstätten übergangsweise entfällt bis eine neue fachliche Stelle nach § 12j Absatz 1 BGG ihre Tätigkeit über zwölf Monate ausgeübt hat. Damit sollen die akkreditierten Prüfer (derzeit die Zertifizierung Bau GmbH (ZertBau) und die Gesellschaft zur Qualitätssicherung von Mensch Assistenzhund Gemeinschaften eGbR (GMAG)) vorübergehend Prüfungen und Zertifizierungen von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften durchführen können, die ihre Ausbildung nach dem 1. Juli 2023 begonnen haben, selbst wenn ihre Ausbildung in einer nicht zugelassenen Ausbildungsstätte stattgefunden hat. Voraussetzung ist, dass sie die Anforderungen nach § 12i Satz 3 Nummer 1 und 2 sowie des Abschnitts 3 der Assistenzhundeverordnung erfüllen.

Ferner sieht der Entwurf vor, dass Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften, die vor dem 1. Juli 2023 mit ihrer Ausbildung begonnen haben, bis zu 6 Monate nach Verkündung des Gesetzes ihre Prüfung abschließen können. Für sie bleibt die bereits veröffentlichte Prüferliste bis auf Weiteres gültig. Die Frist für die Anerkennung durch die Länderstellen soll bis zum 31. Dezember 2027 verlängert werden.

Nächste Schritte: Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag beraten. Die o.g. Regelungen sollen am Tag nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten. Nach aktuellem Stand ist mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Herbst 2026 zu rechnen.

Ihr Team von Assistenzhunde e.V.